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LG Leipzig, 30.06.2022 - 1 O 38/22 |
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Volltextveröffentlichung
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Schaden (nur) mitverursacht: Trotzdem Haftung in voller Höhe!
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 30.06.2022 - 1 O 38/22
- LG Leipzig, 28.03.2023 - 1 O 38/22
- OLG Dresden, 18.04.2023 - 14 U 1551/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.2001 - X ZR 69/99
Kausalitätsnachweis bei Haftung für Mangelfolgeschäden
Auszug aus LG Leipzig, 30.06.2022 - 1 O 38/22
Die (deliktsrechtliche) Vorschrift des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB, welche bei der Haftung wegen Verletzung einer Vertragspflicht entsprechend anwendbar ist, mildert diese grundsätzliche Verteilung der Beweislast jedoch dahin ab, dass es des Nachweises einer Kausalität des jeweiligen Verursachungsbeitrages nicht bedarf, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.2001 - X ZR 69/99 - NJW 2001, 2538).
- OLG Dresden, 18.04.2023 - 14 U 1551/22
Schaden (nur) mitverursacht: Trotzdem Haftung in voller Höhe!
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 30.06.2022, Az.: 01 O 38/22, wird zurückgewiesen.